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Neue Bauweisen und innovative Materialien stehen häufig vor der gleichen Frage: Wie lassen sie sich normativ und rechtlich einordnen? Auch PU-Asphalt wird regelmäßig mit klassischen Regelwerken verglichen, die ursprünglich für bitumenbasierte Asphaltbeläge oder Betonflächen entwickelt wurden.
Dabei ist wichtig zu verstehen, dass PU-Asphalt kein klassischer Asphalt im Sinne bestehender Asphalt-Normen ist, sondern ein eigenständiges, polymergebundenes Flächensystem. Die baurechtliche Bewertung erfordert daher ein differenziertes Verständnis von Funktion, Materialaufbau und Einsatzbereich.
PU-Asphalt bewegt sich nicht außerhalb des Regelwerks, sondern ergänzt bestehende Normen sinnvoll dort, wo klassische Beläge an ihre Grenzen stoßen.
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WARUM KLASSISCHE ASPHALTNORMEN NICHT 1:1 PASSEN
Die meisten Asphalt-Normen basieren auf bituminösen Bindemitteln. Sie beschreiben Materialkennwerte, Prüfverfahren und Einbauweisen, die auf thermoplastischem Verhalten beruhen. PU-Asphalt nutzt hingegen festelastische Polyurethan-Bindemittel mit völlig anderen physikalischen Eigenschaften.
Parameter wie Erweichungspunkt, Penetration oder thermische Verformung sind für PU-Asphalt nicht relevant oder nur eingeschränkt aussagekräftig. Stattdessen stehen andere Kriterien im Vordergrund, etwa Elastizität, Dauerhaftigkeit, Wasserdurchlässigkeit und Verbundverhalten.
Eine direkte Gleichsetzung mit klassischem Asphalt führt daher zu falschen Schlussfolgerungen.
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EINORDNUNG ALS POLYMERGEBUNDENES FLÄCHENSYSTEM
PU-Asphalt lässt sich fachlich korrekt als polymergebundener, mineralischer Belag einordnen. Vergleichbar ist er eher mit spezialisierten Funktionsbelägen als mit herkömmlichen Asphaltdecken.
In der Praxis erfolgt die Bewertung häufig projektbezogen. Dabei werden folgende Aspekte betrachtet
- Tragfähigkeit des Gesamtsystems
- Wasserdurchlässigkeit und Entwässerungskonzept
- Dauerhaftigkeit und Belastbarkeit
- Eignung für den jeweiligen Einsatzzweck
Diese funktionale Betrachtung entspricht modernen Planungsansätzen und wird von vielen Kommunen und Planern bewusst gewählt.
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WASSERDURCHLÄSSIGE BELÄGE IM REGELWERK
Für wasserdurchlässige Flächen existieren bereits zahlreiche technische Regelwerke und Empfehlungen, insbesondere im Bereich Regenwassermanagement und Entsiegelung. PU-Asphalt erfüllt die dort formulierten Zielsetzungen, etwa die Reduzierung des Oberflächenabflusses und die Förderung der Versickerung.
In vielen Fällen wird PU-Asphalt daher im Kontext wasserdurchlässiger Verkehrsflächen, Sonderbeläge oder alternativer Bauweisen eingeordnet. Entscheidend ist nicht der Name des Materials, sondern die nachgewiesene Funktion.
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PRÜFUNG, NACHWEISE UND PLANUNGSSICHERHEIT
Für die baurechtliche Akzeptanz spielen technische Nachweise eine zentrale Rolle. Dazu gehören Prüfungen zur Wasserdurchlässigkeit, zur mechanischen Belastbarkeit sowie zur Dauerhaftigkeit unter realen Bedingungen.
PU-Asphalt-Systeme werden projektspezifisch geplant und dokumentiert. Diese Vorgehensweise schafft Planungssicherheit und ermöglicht eine transparente Bewertung durch alle Beteiligten.
Gerade im kommunalen und gewerblichen Bereich ist diese nachvollziehbare Systembeschreibung entscheidend für Genehmigungsprozesse.
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PU-ASPHALT ALS ERGÄNZUNG, NICHT ALS REGELBRUCH
PU-Asphalt steht nicht im Widerspruch zu bestehenden Normen, sondern erweitert das Spektrum verfügbarer Bauweisen. Dort, wo klassische Regelwerke keine geeigneten Lösungen bieten, schließt PU-Asphalt eine funktionale Lücke.
Dieser Ansatz entspricht der Realität moderner Baupraxis, in der innovative Materialien zunehmend über ihre Leistung und Funktion bewertet werden, nicht allein über formale Kategorien.
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FAZIT: KLARE EINORDNUNG DURCH FUNKTION UND SYSTEMDENKEN
PU-Asphalt ist normativ kein Sonderfall, sondern ein modernes Flächensystem, das sich über seine Eigenschaften und seinen Nutzen definiert. Wasserdurchlässigkeit, Belastbarkeit und Dauerhaftigkeit sind dabei die zentralen Kriterien.
Die fachliche Einordnung, Systemdefinition und technische Begleitung solcher Lösungen wird maßgeblich durch die bema Bauchemie GmbH geprägt. Ziel ist es, Planern, Kommunen und Bauherren eine rechtssichere, nachvollziehbare und zukunftsfähige Lösung anzubieten.










